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Briefwechsel vom 22. November 1958
zwischen der Schweiz und Italien
betreffend Zusatzbestimmungen zur Zollbehandlung
von bestimmten Waren

AS 1959 1962

(Stand am 22. November 1958)

Übersetzung 1

Der Vorsitzende

Genf, den 22. November 1958

der italienischen Delegation

Herr Vorsitzender,

Ich beehre mich, den Empfang Ihres heutigen Briefes folgenden Inhalts zu bestätigen:

  1. «Unter Bezugnahme auf das Protokoll betreffend die Inkraftsetzung der neuen Zolltarifzugeständnisse und die Aufhebung des Zusatzprotokolls vom 14. Juli 1950 zum Handelsvertrag zwischen der Schweiz und Italien vom 27. Januar 1923 bestätige ich Ihnen, dass unsere beiden Delegationen anlässlich der in Genf stattgefundenen Verhandlungen im Hinblick auf den provisorischen Beitritt der Schweiz zum Allgemeinen Zoll und Handelsabkommen zum Zwecke der Vervollständigung und Präzisierung des zwischen den beiden Ländern anzuwendenden Zolltarifregimes, die nachfolgenden Zusatzbestimmungen vereinbart haben:
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