In diesem Übereinkommen
- bedeutet der Ausdruck «Entzug des Führerausweises» (im folgenden als «Entzug» bezeichnet) jede endgültige Massnahme, die darauf abzielt, das Recht zum Führen von Fahrzeugen gegenüber einem Fahrer einzuschränken, der eine Zuwiderhandlung im Strassenverkehr begangen hat. Diese Massnahme kann eine Hauptstrafe, eine Nebenstrafe oder eine sichernde Massnahme darstellen und von einer Justizbehörde oder von einer Verwaltungsbehörde getroffen worden sein;
- bedeutet der Ausdruck «Zuwiderhandlung im Strassenverkehr» jede Zuwiderhandlung, die in der diesem Übereinkommen als Anlage beigefügten «Gemeinsamen Liste der Zuwiderhandlungen im Strassenverkehr» aufgeführt ist.