Im Sinne dieses Übereinkommens bedeuten:
- Probefahrten-Bewilligung: die vom italienischen Staat ausgegebene Bewilligung im Sinne des Dekrets des Präsidenten der Republik vom 24. November 2001, Nr. 474, gemäss dem Muster in Anhang 1 dieses Übereinkommens;
- Probefahrten-Kontrollschild: das vom italienischen Staat ausgegebene Kontrollschild im Sinne des Dekrets des Präsidenten der Republik vom 24. November 2001, Nr. 474, gemäss dem Muster in Anhang 1 dieses Übereinkommens;
- Kollektiv-Fahrzeugausweis: der von den schweizerischen Behörden im Sinne der Verkehrsversicherungsverordnung vom 20. November 19591 (VVV) ausgegebene Ausweis gemäss dem Muster in Anhang 2 dieses Übereinkommens;
- Händlerschild: das von den schweizerischen Behörden im Sinne der VVV ausgegebene Kontrollschild gemäss dem Muster in Anhang 2 dieses Übereinkommens.