In Anwendung von Artikel 31 Buchstabe a) des am 3. Juli 1975 zwischen der Schweiz und Frankreich abgeschlossenen Abkommens über Soziale Sicherheit, nachstehend als «Abkommen» bezeichnet, haben die zuständigen Behörden, vertreten durch:
(Es folgen die Namen der Bevollmächtigten),
die nachstehenden Bestimmungen vereinbart:
Anlage 1
Körperersatzstücke, grosse Apparate und andere Sachleistungen von erheblicher Bedeutung im Sinne von Artikel 27 der Verwaltungsvereinbarung sind folgende Leistungen, soweit sie für den betreffenden Fall in der von dem Träger des Aufenthalts‑ oder Wohnortes anzuwendenden Gesetzgebung vorgesehen sind:
- Körperersatzstücke, orthopädische Apparate und Stützapparate, einschliesslich gewebebespannter orthopädischer Korsette, nebst Ergänzungsteilen, Zubehör und Werkzeugen;
- orthopädische Massschuhe mit dem dazugehörigen Normalschuh;
- Kiefer‑ und Gesichtsplastiken, Perücken;
- Kunstaugen, Kontaktschalen, Vergrösserungs‑ und Fernrohrbrillen;
- Hörgeräte, namentlich akustische und phonetische Geräte;
- Zahnersatz (festsitzender und herausnehmbarer) und Verschlussprothesen der Mundhöhle;
- Krankenfahrzeuge (hand‑ und motorgetrieben), Rollstühle sowie andere mechanische Fortbewegungsmittel, Blindenführhunde;
- Erneuerung der unter den vorstehenden Buchstaben genannten Leistungen;
- Kuren;
- Unterbringung und ärztliche Behandlung; –in einem Genesungsheim, Sanatorium oder einer Luftkurheilstätte,–in einem Präventorium (vorbeugende Behandlung), sofern sich die Aufenthaltsdauer nach Ansicht des behandelnden Arztes über 20 Tage zu erstrecken scheint oder wenn in ähnlichen Fällen die Gesetzgebung des Landes, in dem sich der Versicherte befindet, nach Ansicht des überwachenden Arztes (beratender Arzt) des Trägers am Aufenthalts‑ oder Wohnort dies erfordert oder wenn die Aufenthaltsdauer entgegen der Ansicht des genannten Arztes die zuerst angeordnete Dauer überschreitet.
- Massnahmen zur funktionellen Wiederertüchtigung oder beruflichen Wiedereingliederung;
- jede sonstige ärztliche Verrichtung und alle sonstigen ärztlichen Heil‑ und Hilfsmittel einschliesslich der zahnärztlichen und chirurgischen, sofern deren Kosten voraussichtlich nachstehende Beträge übersteigen –in der Schweiz: 500 Franken,–in Frankreich: 1000 Francs.
Anlage 2
Bei den in Artikel 43 Absatz 3 der Verwaltungsvereinbarung erwähnten schweizerischen anerkannten Krankenkassen handelt es sich um folgende Kassen:
Zentralisierte Kassen, deren Tätigkeitsgebiet die ganze Schweiz umfasstKrankenkasse ARGOVIAGönhardweg 155000 AarauSchweizerische GRÜTLI-KrankenversicherungEffingerstrasse 643000 BernKrankenkasse für den Kanton BernLaubeggstrasse 683006 BernINTRAS, Caisse-maladieAv. Vibert 411227 Carouge«DIE EIDGENÖSSISCHE» Kranken- und UnfallkasseBrislachstrasse 24242 LaufenChristlichsoziale Kranken- und Unfallkasse der SchweizZentralstrasse 186003 LuzernSchweizerische Kranken- und Unfallkasse KONKORDIABundesplatz 156002 LuzernCaisse-maladie Fraternelle de PrévoyanceRue Louis-Favre 122000 NeuchâtelKrankenfürsorge, Schweizerische Kranken- und UnfallkasseNeuwiesenstrasse 208400 WinterthurSchweizerische Krankenkasse HELVETIAStadelhoferstrasse 258024 ZürichSANITAS, Schweizerische Krankenkasse Geschäftsstelle ZürichLagerstrasse 1078021 Zürich
Regionale oder lokale KassenÖffentliche Krankenkasse Basel-StadtSpiegelgasse 124051 BaselÖffentliche Krankenkasse7017 Flims DorfEinwohner-Krankenkasse FrauenfeldRheinstrasse 118500 FrauenfeldL’AVENIR, Société romande d’assurance-maladie et accidentsRue de Locarno 171701 FribourgOSKA KrankenversicherungVadianstrasse 269001 St. GallenZürcherische KrankenkasseBankstrasse 278610 UsterÖffentliche Krankenkasse WinterthurPalmstrasse 168400 Winterthur
BerufskrankenkassenAMBB, Assurance maladie paritaire du bois et du bâtiment pour le canton de VaudAv. Grammont 7bis1001 LausanneKrankenkasse des Schweizerischen Kaufmännischen VereinsLöwenstrasse 178023 ZürichSchweizerische Krankenkasse für das Bau- und Holzgewerbe und verwandte BerufeStrassburgstrasse 118021 Zürich
BetriebskrankenkassenBetriebskrankenkasse des Personals der Aktiengesellschaft Brown Boveri & Cie. und der Micafil AG5401 BadenBetriebskrankenkasse WILD9435 Heerbrugg