Neben der Zusammenarbeit in den in Kapitel 6 des Freihandelsabkommens erwähnten Bereichen arbeiten die Vertragsparteien insbesondere auf folgenden Gebieten zusammen:
- obligatorische Zertifizierungssysteme;
- freiwillige Zertifizierungssysteme, insbesondere in neuen Bereichen;
- Akkreditierung; und
- andere Bereiche von gemeinsamem Interesse.