Vom Wunsche geleitet, die wirtschaftliche, kommerzielle, industrielle und wissenschaftlich‑technische Zusammenarbeit auszuweiten, schaffen die Parteien eine Gemischte Kommission.
Die Gemischte Kommission hat die Aufgabe, die Methoden und die Mittel zur Förderung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen den beiden Ländern einschliesslich der Entwicklung des Warenverkehrs und der industriellen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit zu suchen, sie prüft die Probleme, die sich aus der Anwendung der die beiden Parteien verbindenden bilateralen und multilateralen Verträge ergeben.
Die Gemischte Kommission schlägt den beiden Regierungen die in deren Zuständigkeit fallenden Massnahmen zur Ausweitung und Erleichterung der wirtschaftlichen, kommerziellen, industriellen und wissenschaftlich‑technischen Zusammenarbeit vor.