Das Bundespatentgericht erhebt für besondere Dienstleistungen der Kanzlei Gebühren und stellt Auslagen in Rechnung.
Die Gerichtsgebühren für die Verfahren vor dem Bundespatentgericht nach dem Reglement vom 28. September 2011 2 über die Prozesskosten beim Bundespatentgericht bleiben vorbehalten.