Dieser Normalarbeitsvertrag gilt in der ganzen Schweiz.
Der Normalarbeitsvertrag regelt das Arbeitsverhältnis des Pflegepersonals (im folgenden Arbeitnehmer genannt) in Anstalten, Krankenhäusern und Heimen, die der Pflege von Kranken, einschliesslich Gemüts- und Nervenkranken, von Wöchnerinnen und Kindern sowie Betagten und Chronischkranken dienen (in folgenden Arbeitgeber genannt). Zum Pflegepersonal gehören die diplomierten Krankenschwestern und Krankenpfleger, die diplomierten Schwestern für Wochenpflege, Säuglings- und Kinderkrankenpflege, die diplomierten Psychiatrieschwestern und Psychiatriepfleger, die Hebammen, die Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger mit Fähigkeitsausweis des Schweizerischen Roten Kreuzes sowie andere Arbeitnehmer, soweit sie im Pflegedienst tätig sind.