Geodätische Bezugsrahmen werden durch eindeutig und dauerhaft gekennzeichnete Referenzpunkte sowie durch kontinuierlich messende Permanentstationen bestimmt.
Die Lagefixpunkte der Kategorie 1 (LFP1) bilden den Bezugsrahmen der Landesvermessung für die Lage. Sie umfassen:
- die Permanentstationen des amtlichen Global-Navigation-Satellite-System-Netzes (GNSS-Netz) der Schweiz;
- die Referenzpunkte des Landesnetzes LV95;
- die Punkte der Landestriangulation 1. und 2. Ordnung sowie eine Auswahl von Punkten der Triangulation 3. Ordnung mit historischer oder besonderer Bedeutung für die Landesvermessung.
Für die Referenzpunkte des Landesnetzes LV95 und die Permanentstationen des GNSS-Netzes der Schweiz werden dreidimensionale Koordinaten, orthometrische Höhen und Schwerewerte bestimmt oder durch Interpolation berechnet.
Die Höhenfixpunkte der Kategorie 1 (HFP1) im Landeshöhennetz LHN95 bilden den Bezugsrahmen der Landesvermessung für die Höhe.
Für die HFP1 werden Gebrauchshöhen im Landesnivellement 1902 (LN02) berechnet.
Für die HFP1 werden geopotenzielle Koten und orthometrische Höhen im Landeshöhennetz LHN95 berechnet. Dieses berücksichtigt auch kinematische Veränderungen.