Diese Verordnung regelt die Ausbildung für subsidiäre Sicherungseinsätze von Angehörigen der Armee, Truppendetachementen und Formationen im Rahmen von Einsätzen ziviler Polizeiorgane.
Nicht unter diese Verordnung fallen:
- Übungen auf Ausbildungsplätzen der Armee;
- Planungs‑, Stabs- und Entschlussfassungsübungen.