In der Direktorenkonferenz sind vertreten:
- die Bundesratssprecherin oder der Bundesratssprecher;
- die Direktorinnen und Direktoren der Bundesämter und Anstalten des Bundes nach Anhang 1;
- die Chefinnen und Chefs der kantonalen Führungsorganisationen oder deren Stabschefinnen und Stabschefs;
- die Generalsekretärinnen und Generalsekretäre der kantonalen Regierungskonferenzen;
- die oder der Delegierte des Sicherheitsverbunds Schweiz.
Hinzugezogen werden können:
- die Generalsekretärinnen und Generalsekretäre der betroffenen Departemente, die Direktorinnen und Direktoren weiterer Bundesämter und Anstalten des Bundes sowie Vertreterinnen und Vertreter weiterer Bundesstellen;
- Vertreterinnen und Vertreter der betroffenen Kantone;
- Betreiberinnen kritischer Infrastrukturen;
- Expertinnen und Experten.
Die ereignisbezogene Zusammensetzung wird fallweise von der oder dem Vorsitzenden der Direktorenkonferenz in Absprache mit den betroffenen Mitgliedern festgelegt.
Die Mitglieder der Direktorenkonferenz koordinieren dem Bundesrat einzureichende Anträge. Im Übrigen bleiben sie für Entscheide in ihrem Bereich zuständig.
Sie sorgen in ihrem Zuständigkeitsbereich für die Umsetzung der Massnahmen, die vom Bundesrat oder von den Departementen angeordnet werden.
Jedes Mitglied bezeichnet eine Stellvertretung.
Die Direktorenkonferenz legt die Aufgaben und Verantwortlichkeiten des BSTB sowie die Verfahren und Prozesse in einer Geschäftsordnung fest.