Die Kommission:
- erledigt alle Geschäfte, die sie nicht an das Sekretariat delegiert hat;
- entscheidet über die Verwendung der Mittel, soweit sie diese Kompetenz nicht an das Sekretariat delegiert hat;
- erlässt eine Geschäftsordnung und weitere Ausführungsbestimmungen;
- erstellt das Budget, den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung;
- beantragt der Oberzolldirektorin oder dem Oberzolldirektor jährlich die erforderlichen Mittel für die finanziellen Leistungen nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a.
Im Geschäftsbericht weist die Kommission den Umfang und den Wert der im Berichtsjahr über die Wohlfahrtskasse erbrachten Leistungen aus.
Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller können verlangen, dass ihr Gesuch der Kommission zum Entscheid unterbreitet wird, wenn das Sekretariat dem Gesuch nicht oder nur teilweise entsprochen hat.
Die Geschäftsordnung, der Geschäftsbericht und die Jahresrechnung bedürfen der Genehmigung durch das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD). Das Budget bedarf der Genehmigung durch die Oberzolldirektorin oder den Oberzolldirektor.