Inlandlieferungen von Gegenständen zwecks Ausfuhr im Reiseverkehr sind von der Mehrwertsteuer befreit, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Gegenstände sind für den privaten Gebrauch des Abnehmers oder der Abnehmerin oder für Geschenkzwecke bestimmt.
- Der Preis der Gegenstände beträgt je Ausfuhrdokument und Abnehmer oder Abnehmerin mindestens 300 Franken (mit Einschluss der Mehrwertsteuer).
- Der Abnehmer oder die Abnehmerin hat nicht im Inland Wohnsitz.
- 2 Die Gegenstände werden innert 90 Tagen nach ihrer Übergabe an den Abnehmer oder die Abnehmerin ins Zollausland verbracht.