Es soll, unter Wegreissung eines Teils des bisherigen geschlossenen Wehres in Luzern, ein Schleusenwehr angelegt werden, und zwar nach demjenigen Projekte, welches die vom Bundesrate ernannten Sachverständigen, Herren Oberst Müller, Oberst Göldlin und Oberingenieur Pressel, in ihrem Gutachten mit Planbeilagen vom 18. September 1858 unter Nummer II (sogenanntes reines Nadelwehr) in Vorschlag bringen.
Das Werk soll in der von den Sachverständigen in erster Linie vorgeschlagenen grössern, einen Kostenvoranschlag von 97 000 Franken bedingenden Breite ausgeführt werden.