Das am 17. September 1955 3 geschlossene Abkommen zwischen der Schweiz und Italien über die Luganerseeregulierung wird genehmigt.
Der Bundesrat wird ermächtigt, es zu ratifizieren, sofern sich der Kanton Tessin innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieses Beschlusses mit den folgenden Bestimmungen einverstanden erklärt.