Für den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur wird der Ausbauschritt 2025 beschlossen.
Dieser umfasst folgende Massnahmen:
- Lausanne–Genf: Kapazitätsausbau;
- Knoten Genf: Kapazitätsausbau;
- Lausanne-Bern: Beschleunigungsmassnahmen;
- Ligerz–Twann: Kapazitätsausbau;
- 3 Basel Ost (1. Etappe), Ergolztal: Kapazitätsausbau; Pratteln: Fortsetzung der Planung für die Entflechtung;
- Knoten Bern: Kapazitätsausbau;
- Gümligen-Münsingen: Kapazitätsausbau;
- Bern–Luzern: Leistungssteigerung;
- Zürich–Chur: Kapazitätsausbau;
- Rupperswil-Mägenwil: Leistungssteigerung;
- St. Gallen-Chur: Kapazitätsausbau;
- Bellinzona–Tenero: Kapazitätsausbau;
- Lugano: Kapazitätsausbau;
- verschiedene Einzelinvestitionen;
- vorbereitende Arbeiten für den nächsten Ausbauschritt (Studien, Projektierungen);
- Projektierungen für Kapazitätsausbauten Aarau–Zürich, Zürich–Winterthur (Brüttenertunnel, Stadelhofen), Thalwil–Zug (Zimmerberg), Zug–Luzern (Tiefbahnhof bzw. Durchgangsbahnhof Luzern) und für die Bahntechnik-Ausrüstung Ferden–Mitholz im Lötschberg-Basistunnel;
- betriebliche Anlagen;
- Privatbahnen: Leistungssteigerungen Vevey–Blonay, Luzern–Stans/Giswil, Landquart/Chur–Davos–St. Moritz, Zermatt–Täsch/Fiesch, St. Gallen–Rapperswil/Wil–Nesslau, Worblaufen–Solothurn und Reserven.
Der Bundesrat legt der Bundesversammlung bis 2018 eine Botschaft für einen Ausbauschritt 2030 vor. Bis voraussichtlich 2030 werden insbesondere folgende Massnahmen realisiert:
- Aarau–Zürich–Winterthur: Kapazitätsausbau;
- Luzern–Zug–Thalwil: Kapazitätsausbau:
- Ferden–Mitholz im Lötschberg-Basistunnel: Bahntechnik-Ausrüstung;
- Behebung von Engpässen im Agglomerations- und Regionalverkehr sowie im Zugang zu Tourismusregionen;
- verschiedene Einzelinvestitionen zur Optimierung des Knotenprinzips und der Taktfrequenz;
- betriebliche Anlagen;
- vorbereitende Planungsarbeiten für den nächsten Ausbauschritt und die Studien für Basel-Mittelland (3. Juradurchstich), die Neubaustrecke Axen, Lausanne-Bern sowie weitere Projekte.