Der Bund gewährt schweizerischen Seeleuten, die sich zum Offizier des Deck‑, Funk- oder Maschinendienstes oder zum Kapitän ausbilden und eine vom Schweizerischen Seeschifffahrtsamt anerkannte Prüfung für einen Offiziersgrad bestehen, einen Beitrag an die Ausbildungskosten.
Beiträge können auch an untergeordnetes schweizerisches Personal des Schiffdienstes gewährt werden, das an Spezialkursen, die vom Seeschifffahrtsamt anerkannt werden, seine beruflichen Kenntnisse für den Dienst zur See erweitert.