Die Kantone organisieren die gesetzlich vorgeschriebenen Schwangerschaftsberatungsstellen.
Sie regeln die Anerkennung bestehender und neuer Schwangerschaftsberatungsstellen, deren Finanzierung und Beaufsichtigung. Sie bezeichnen die zuständigen Behörden.
Sie können vorsehen, dass Schwangerschaftsberatungsstellen auch Aufgaben von Stellen der Sexual-, Ehe- und Familienberatung erfüllen oder umgekehrt.