Die Grundsatzfragen der Anwendung des Übereinkommens betreffend Nahrungsmittelhilfe des Internationalen Weizenabkommens von 1986 3 (Übereinkommen) behandelt das Interdepartementale Komitee für internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (IKEH) gemäss Artikel 24 der Verordnung vom 12. Dezember 1977 4 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe. Das Bundesamt für Landwirtschaft 5 und weitere betroffene Bundesstellen nehmen an den entsprechenden Sitzungen teil.
Im übrigen werden mit der Anwendung und dem Vollzug des Übereinkommens beauftragt:
- die Direktion für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten;
- das Bundesamt für Landwirtschaft des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung6.