Diese Verordnung regelt:
- 3 die Anforderungen an Messmittel für Gasgemischanteile für Motoren mit Fremdzündung, Messmittel für Dieselrauch für Motoren mit Selbstzündung und Messmittel für Nanopartikel aus Verbrennungsmotoren;
- die Verfahren für das Inverkehrbringen dieser Messmittel4;
- die Verfahren zur Erhaltung der Messbeständigkeit dieser Messmittel.