Das Gesuch um Anerkennung als Bürgschaftsorganisation für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach Artikel 9 Absatz 1 des Gesetzes ist an das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) zu richten. 4
Es enthält:
- 5 die Statuten und Reglemente der Bürgschaftsorganisation für KMU (Organisation);
- die Jahresrechnungen der vergangenen drei Jahre;
- den Geschäftsplan, das Budget des laufenden Jahres und die Finanzpläne für die folgenden drei Jahre.
Gesuche von neu gegründeten Organisationen enthalten nur die Angaben nach Absatz 2 Buchstabe a und c.
Der Geschäftsplan beschreibt insbesondere die finanziellen und personellen Ressourcen.
Betreibt die Gesuchstellerin andere Geschäfte als die Gewährung von Bürgschaften, so weist sie nach, dass diese die Gewährung von Bürgschaften nicht beeinträchtigen.