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AS 2013 675

Reglement über die Prozesskosten beim Bundespatentgericht

Reglement über die Prozesskosten beim Bundespatentgericht (KR-PatGer)

Änderung vom 12. Dezember 2012

Das Bundespatentgericht verordnet:

I Das Reglement vom 28. September 20111 über die Prozesskosten beim Bundes- patentgericht wird wie folgt geändert:

Art. 1 Abs. 2

2 Innerhalb der Beträge nach Absatz 1 richtet sich die Gerichtsgebühr nach dem

Umfang und der Schwierigkeit der Streitsache, der Art der Prozessführung und der finanziellen Lage der Parteien. In der Gerichtsgebühr sind die pauschalisierten Auslagen enthalten, ausgenommen die Kosten für Übersetzungen und die Entschä- digungen für Sachverständige und Zeuginnen und Zeugen.

Art. 6 Betrifft nur den französischen Text.

Art. 8 Betrifft nur den französischen Text.

Art. 9 Abs. 2 Betrifft nur den französischen und den italienischen Text.

Art. 11 Abs. 2 Betrifft nur den französischen Text.

Art. 15 Abs. 3

3 Betrifft nur den französischen Text.

Art. 16 Abs. 2

2 Betrifft nur den französischen Text.

1 SR 173.413.2

2012-3212 675

Reglement über die Prozesskosten beim Bundespatentgericht AS 2013

II Diese Änderung tritt am 1. April 2013 in Kraft.

12. Dezember 2012 Im Namen des Bundespatentgerichts Der Präsident: Dieter Brändle Der zweite hauptamtliche Richter: Tobias Bremi

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