AS 2018 1025
Verordnung über die Unfallversicherung
Verordnung über die Unfallversicherung (UVV)
Änderung vom 21. Februar 2018
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Anhang 1 der Verordnung vom 20. Dezember 19821 über die Unfallversicherung wird gemäss Beilage geändert.
II Diese Verordnung tritt am 1. April 2018 in Kraft.
21. Februar 2018 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Alain Berset Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr
1 SR 832.202
2017-3295 1025
Unfallversicherung. V AS 2018
Anhang 1 (Art. 14 und 77 Bst. b)
Berufskrankheiten
Liste der schädigenden Stoffe und der arbeitsbedingten Erkrankungen nach Artikel 14 der Verordnung
Ziff. 1
Eintrag «Arylamine» Aufgehoben
Folgende Stoffe in alphabetischer Reihenfolge einfügen: Acrylate Glutaraldehyd Aliphatische Amine Isothiazolinone Aromatische Amine Para-Phenylendiamin Desinfektionsmittel: Alkohole, Kresole, Aldehyde, Biguanide und quartäre Synthetische Kühlschmiermittel Ammoniumverbindungen Tenside
Ziff. 2
2. Als arbeitsbedingte Erkrankungen im Sinne von Artikel 9 Absatz 1 des Gesetzes
gelten:
Erkrankungen Arbeiten
a. Erkrankungen durch physikalische Einwirkungen: Hautblasen, -risse, -schrunden, -schürfungen, Alle Arbeiten -schwielen Chronische Erkrankungen der Schleimbeutel durch Alle Arbeiten ständigen Druck Drucklähmung der Nerven Alle Arbeiten So genannte Sehnenscheidenentzündung Alle Arbeiten (Peritendinitis crepitans) Erhebliche Schädigungen des Gehörs Arbeiten im Lärm Erkrankungen durch Arbeit in Druckluft Alle Arbeiten Erfrierungen, ausgenommen Frostbeulen Alle Arbeiten Sonnenbrand, Sonnenstich, Hitzschlag Alle Arbeiten Erkrankungen durch Ultraschall und Infraschall Alle Arbeiten Erkrankungen durch Vibrationen (nur radiologisch Alle Arbeiten nachweisbare Einwirkungen auf Knochen und Gelenke, Einwirkungen auf den peripheren Kreislauf, Einwirkungen auf die peripheren Nerven) Erkrankungen durch ionisierende Strahlen Alle Arbeiten
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Erkrankungen Arbeiten
Erkrankungen durch nicht ionisierende Strahlen Alle Arbeiten (Laser, Mikrowellen, Ultraviolett, Infrarot usw.) Hypothenar-Hammer-Syndrom Alle Arbeiten b. Arbeitsbedingte Erkrankungen/Andere Erkrankungen: Staublungen Arbeiten in Stäuben von Aluminium, Silikaten, Graphit, Kieselsäure, (Quarz) Hartmetallen Erkrankungen der Atmungsorgane Arbeiten in Stäuben von Baumwolle, Hanf, Flachs, Getreide und deren Mehle, Enzymen, Schimmelpilzen und in anderen organischen Stäuben Hautkrebse und hiezu neigende Hautveränderungen Alle Arbeiten mit Verbindungen, Produkten oder Rückständen von Teer, Pech, Erdpech, Mineralöl, Paraffin Infektionskrankheiten Arbeiten in Spitälern, Laboratorien, Versuchsanstalten und dergleichen Durch Kontakt mit Pflanzen verursachte Krankheiten Arbeiten im Umgang mit Pflanzen und einzelnen Pflanzenbestandteilen Durch Kontakt mit Tieren verursachte Krankheiten Tierhaltung und Tierpflege sowie Tätigkeiten, die durch Umgang oder Berührung mit Tieren, mit tierischen Teilen, Erzeugnissen und Abgängen zur Erkrankung Anlass geben; Ein- und Ausladen sowie Beförderung von Waren Amöbiasis, Gelbfieber, Hepatitis A, Hepatitis E, Beruflich bedingter Aufenthalt Malaria ausserhalb Europas Ankylostomiasis, Cholera, Clonorchiasis, Filariasis, Beruflich bedingter Aufenthalt in Hämorrhagische Fieber, Leishmaniasis, Lepra, tropischen/subtropischen Gebieten Onchozerciasis, Salmonellosen, Shigellosen, Schistosomiasis, Strongyloidiasis, Trachom, Trypanosomiasis
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