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AS 2024 522

Verordnung über die Schwerverkehrsabgabe (SVAV)

Präambel

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Schwerverkehrsabgabeverordnung vom 27. März 20241 wird wie folgt geändert:

Art. 8 Abs. 11 Für Fahrzeuge, die der leistungsabhängigen Abgabe unterliegen, beträgt die Abgabe pro gefahrenen Kilometer und Tonne massgebendes Gewicht:a. 3,26 Rappen für die Abgabekategorie 1;b. 2,82 Rappen für die Abgabekategorie 2;c. 2,39 Rappen für die Abgabekategorie 3.

II

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

20. September 2024

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Viola Amherd
Der Bundeskanzler: Viktor Rossi