Der Fonds zugunsten der arbeitsmarktlichen Inklusion von Menschen mit Behinderungen (der Fonds) dient der Finanzierung:
- der Unterstützungsmassnahmen für Unternehmen, die es ihnen ermöglichen, einem Menschen mit Behinderungen, der im Kanton Freiburg wohnt und eine Invalidenrente bezieht oder der über eine Bewilligung verfügt, in einer Werkstätte einer sonder- oder sozialpädagogischen Institution zu arbeiten, die Gelegenheit auf eine berufliche Tätigkeit in einem Unternehmen zu bieten;
- der Beurteilung, Abklärung und Koordination mit dem Ziel, einen Arbeitsvertrag zwischen dem Unternehmen und dem Menschen mit Behinderungen abzuschliessen.