Dieses Gesetz:
- legt die allgemeinen Grundsätze für die terminologische Anpassung der kantonalen Gesetzgebung an die Organisationsautonomie des Staatsrates fest;
- ändert in den Bereichen, in denen auf Grund des SVOG[1] eine Reorganisation durchgeführt wird, die betreffenden Gesetze und Dekrete.
Die Änderung der Erlasse des Staatsrates, die wegen Reorganisationsmassnahmen nötig wird, wird durch eine Verordnung vorgenommen.