Das Amt für Strassenverkehr und Schifffahrt (das Amt) ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Es untersteht der Aufsicht des Staatsrates, der diese über die zuständige Direktion[1] (die Direktion) ausübt.
Es ist in seiner Organisation und Geschäftsführung autonom und führt eine eigene Rechnung.
Es wird nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt.