Das Schlichtungs- und Schiedsorgan (das Organ) befasst sich mit kollektiven Streitigkeiten, die zwischen dem Staat Freiburg einerseits und den nach Artikel 128 StPG[1] anerkannten Sozialpartnern andererseits entstehen.
Seine Zusammensetzung wird in Artikel 68a StPG[2] geregelt. Die Entschädigungen seiner Mitglieder werden nach den Bestimmungen der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder der Kommissionen des Staates festgesetzt.