Diese Richtlinie regelt den Inhalt und die Veröffentlichung des Telefonverzeichnisses der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Staates Freiburg (das Telefonverzeichnis) für die Verwaltung auf dem Intranet und für die Öffentlichkeit im Internet.
Die Veröffentlichung des Telefonverzeichnisses bezweckt:
- eine effiziente Kommunikation innerhalb der Verwaltung zwischen den verschiedenen Dienststellen des Staates über das Intranet zu erleichtern und zu garantieren und
- den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu den verschiedenen Dienststellen des Staates über das Internet zu erleichtern.