Wird eine Funktion in eine tiefere Gehaltsklasse eingereiht, so wird das Gehalt der Funktionsinhaberin oder des Funktionsinhabers in der neuen Gehaltsklasse auf der dem bisherigen Gehalt am nächsten liegenden höheren Gehaltsstufe festgesetzt.
Liegt das bisherige Gehalt über dem Höchstgehalt der neuen Gehaltsklasse, so wird das Gehalt der Funktionsinhaberin oder des Funktionsinhabers auf der höchsten Gehaltsstufe der neuen Klasse festgesetzt und ihr oder ihm eine Besitzstandentschädigung ausgerichtet.