Bei den Verwaltungseinheiten, die für die leistungsorientierte Führung in Frage kommen, sind namentlich folgende Punkte vorgängig abzuklären:
- Inhalt und Aktualisierungsstand des Leistungskatalogs der Verwaltungseinheit;
- verfügbare personelle und technische Mittel;
- allfällige Reorganisationen, die in der Verwaltungseinheit im Hinblick auf den Übergang zur leistungsorientierten Führung durchgeführt werden müssen;
- Motivation und Ziele der Verwaltungseinheit;
- Verhältnis der mit der leistungsorientierten Führung verbundenen Kosten und erwarteten Gewinne;
- Umsetzungszeitplan.
Der entsprechende Evaluationsbericht wird von der Finanzverwaltung in enger Zusammenarbeit mit der betroffenen Verwaltungseinheit verfasst.
Er wird zusammen mit der Stellungnahme der betroffenen Direktion an den Staatsrat überwiesen.