Die Kommission für Grundstückerwerb (die Kommission) schätzt die Grundstücke und Rechte, die für die Verwirklichung von Projekten und die Erfüllung von anderen Aufgaben des Staates erforderlich sind. Ausgenommen sind Projekte und Aufgaben, für die das Amt für Wald und Natur zuständig ist.
Sie ist der Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (die Direktion) administrativ zugewiesen.