Die Zulassung zum Notariatspraktikum erfordert eine Bewilligung, die von der Notariatskommission erteilt wird.
Um diese Bewilligung zu erlangen, muss der Bewerber für ein Notariatspraktikum:
- handlungsfähig sein;
- …
- nicht wegen Handlungen verurteilt worden sein, die der Würde des Berufs widersprechen, ausser er sei rehabilitiert worden;
- das Rechtslizentiat oder den Bachelor of Law und den Master of Law einer schweizerischen Universität besitzen;
- für die Dauer des Praktikums auf einem oder mehreren der in Artikel 7 angegebenen Büros angestellt sein.