Die mit der Umsetzung der Agglomerationspolitik des Bundes beauftragte Direktion, d. h. die Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt (die Direktion), wird an den Arbeiten zur Ausarbeitung der Agglomerationsprogramme beteiligt. Sie wird über ihre Entwicklung informiert und angehört, insbesondere was die Massnahmen von kantonaler oder überregionaler Bedeutung betrifft.
Die Agglomerationsprogramme müssen einer Vorprüfung unterzogen und in die öffentliche Vernehmlassung gegeben werden. Sie enthalten insbesondere eine Kostenschätzung der Massnahmen, die es dem Staat erlaubt, seine finanzielle Beteiligung zu veranschlagen.
Artikel 19 des Ausführungsreglements vom 1. Dezember 2009 zum Raumplanungs- und Baugesetz gilt sinngemäss. Die von der Direktion wahrgenommenen Aufgaben werden dem Organ übertragen, das in den Statuten mit der Ausarbeitung des Agglomerationsprogramms und der Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens beauftragt wurde.