Urteile, Verfügungen und andere Mitteilungen werden im PDF-Format und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen übermittelt.
Sie werden über die anerkannte Plattform für eine sichere Zustellung der elektronischen Adresse der Verfahrenspartei oder ihres Vertreters zugestellt. Das System kann eine Abholeinladung per Mail zustellen.
Eine siebentägige Abholfrist beginnt zum Zeitpunkt, ab dem die Ausführung aller für die Übermittlung notwendigen Schritte durch die Behörde von der Plattform für eine sichere Zustellung mit einer Empfangsbestätigung ausgewiesen worden ist, zu laufen.
Das Herunterladen des elektronischen Dokuments durch den Empfänger oder die Empfängerin bestimmt den Zeitpunkt der Zustellung.
Ein elektronisches Dokument, das nicht abgeholt wird, gilt spätestens am siebten Tag nach der Bereitstellung als zugestellt.