Die Kultusgemeinde hat das Recht, in den staatlichen Spitälern, Schulen und Strafanstalten Personen jüdischen Glaubens seelsorgerisch zu unterstützen. Es handelt sich insbesondere um folgende Anstalten:
- das freiburger spital;
- das Freiburger Netzwerk für psychische Gesundheit in Marsens[3];
- das Kollegium Gambach in Freiburg;
- das Kollegium Heilig Kreuz in Freiburg;
- das Kollegium St. Michael in Freiburg;
- das Kollegium des Südens in Bulle;
- die Fachmittelschule in Freiburg;
- die Universität Freiburg;
- die Pädagogische Hochschule in Freiburg;
- die Anstalten von Bellechasse;
- das Zentralgefängnis in Freiburg.