Organisationen, die Urheberinnen und Urheber oder Opfer von Gewalt, Drohungen oder Nachstellungen betreuen, müssen über eine Anerkennung verfügen, damit sie Anspruch auf staatliche Unterstützung geltend machen können.
Die Direktion für Gesundheit und Soziales (die GSD) ist für die Behandlung der Anerkennungsgesuche zuständig.
Die Anerkennung hängt von folgenden Voraussetzungen ab:
- Die Organisation verfügt über eigene Rechtspersönlichkeit.
- Sie verfolgt keine kommerziellen Zwecke.
- Sie verfügt über eine Infrastruktur und ein Leistungsangebot, die den Bedürfnissen der betroffenen Personen entsprechen.
- Sie wendet wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethoden an.
- Sie legt der GSD die Rechnung und den Tätigkeitsbericht des abgelaufenen Jahres vor.