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222.3.11

Verordnung über den Mietvertrag und den nichtlandwirtschaftlichen Pachtvertrag

(MPVV)

vom 30.11.2010 (Fassung in Kraft getreten am 01.02.2022)

Präambel

Der Staatsrat des Kantons Freiburg

gestützt auf die Artikel 22 Abs. 2 und 23 Abs. 1 und 2 der Verordnung des Bundes vom 9. Mai 1990 über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG);

gestützt auf die Artikel 24 Abs. 2 und 27 Abs. 4 des Ausführungsgesetzes vom 9. Mai 1996 über den Mietvertrag und den nichtlandwirtschaftlichen Pachtvertrag (MPVG);

auf Antrag der Sicherheits- und Justizdirektion,

beschliesst:

Art. 1 Schlichtungskommissionen – Zusammensetzung

Die Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion veröffentlicht die Zusammensetzung der Schlichtungskommissionen und ihre örtliche Zuständigkeit im Internet.

Art. 2 Schlichtungskommissionen – Geschäftsstatistik

Die Schlichtungskommissionen erstellen zuhanden des Amtes für Justiz halbjährlich eine Statistik der ihnen unterbreiteten Fälle. Sie nennen für jeden Fall die von den Parteien angeführten Gründe und den Ausgang des Streits.

Das Amt für Justiz verfasst halbjährlich einen Bericht zuhanden des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements.

Art. 3 Bekanntgabe richterlicher Urteile

Die Gerichtsbehörden stellen dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement ein Doppel der Urteile über angefochtene Mietzinse oder andere Forderungen der Vermieter zu.

Art. 4 Zinssatz für hinterlegte Mietzinse

Der nach Artikel 24 Abs. 2 MPVG[1] hinterlegte Mietzins wird mit dem bei der betreffenden Bank üblichen Zinssatz für Sparhefte verzinst.

Art. 5 Begriff des Wohnungsmangels

Wohnungsmangel nach Artikel 27 Abs. 1 MPVG[2] besteht, wenn der Leerwohnungsbestand im Kanton unter 1,8 % des Wohnungsbestands liegt.

Art. 6 Aufhebung bisherigen Rechts

Das Ausführungsreglement vom 3. Juni 1997 zum Ausführungsgesetz über den Mietvertrag und den nichtlandwirtschaftlichen Pachtvertrag (MPVR) (SGF 222.3.11) wird aufgehoben.

Art. 7 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

Egress

2010_133

Änderungstabelle – Nach Beschlussdatum

Beschluss Berührtes Element Änderungstyp Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002)
30.11.2010 Erlass Grunderlass 01.01.2011 2010_133
27.06.2017 Art. 1 geändert 01.07.2017 2017_061
25.02.2022 Art. 1 Abs. 1 geändert 01.02.2022 2022_024

Änderungstabelle – Nach Artikel

Berührtes Element Änderungstyp Beschluss Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002)
Erlass Grunderlass 30.11.2010 01.01.2011 2010_133
Art. 1 geändert 27.06.2017 01.07.2017 2017_061
Art. 1 Abs. 1 geändert 25.02.2022 01.02.2022 2022_024