Dieser Tarif setzt die Gebühren fest, welche dem Notar in seiner Eigenschaft als öffentliche Urkundsperson geschuldet werden.
Die Honorare für andere Tätigkeiten des Notars, wie Rechtsberatung, Abfassung von Entwürfen oder Rechtsgutachten werden gegebenenfalls unabhängig von den in diesem Tarif festgelegten Gebühren geschuldet.
Die Auslagen werden dem Notar zusätzlich zu den Gebühren erstattet.