Die Liste der persönlichen Effekten, welche die Gefangenen bei sich oder in ihrer Zelle aufbewahren dürfen, wird in den internen Reglementen festgelegt.
Die Direktion der FRSA kann verbotene oder gefährliche Stoffe und Gegenstände und Geld, das den Ertrag einer strafbaren Handlung darstellt, beschlagnahmen.
Die Stoffe und Gegenstände werden verwertet oder zerstört. Der Ertrag aus der Verwertung fliesst in einen Fonds zur Unterstützung der Gefangenen.
Gegenstände, die einer entwichenen oder geflüchteten Person gehören, werden nach einem Jahr verwertet. Der Ertrag wird auf ein Konto, das auf den Namen dieser Person lautet, überwiesen.
Zehn Jahre nach der Entweichung oder Flucht wird der Betrag an einen Fonds zur Unterstützung der Gefangenen überwiesen.
Die persönlichen Effekten, die Identitätsausweise und das Bargeld der entwichenen oder geflüchteten Person werden weder der betroffenen Person noch ihrer Rechtsvertretung noch einer Drittperson zugeschickt oder übergeben.