Eine Schülerin oder ein Schüler mit schweren Verhaltensauffälligkeiten, die oder der trotz Einsatz der der Schule zur Verfügung stehenden Ressourcen den Unterricht und das Klassen- oder Schulklima erheblich beeinträchtigt oder eine Gefahr für sich selber oder für Dritte darstellt, kann in einer Relaisklasse unterrichtet werden. Die teilweise oder vollzeitliche Beschulung in einer Relaisklasse wird vom Schulinspektorat auf Antrag der Schuldirektion beschlossen.
Die Relaisklasse ist eine Tagesstruktur, deren Zweck darin besteht, die Schülerin oder den Schüler dazu zu bringen, ihre oder seine Einstellungen und ihr oder sein Verhalten zu reflektieren und zu ändern, damit eine Reintegration in die Regelklasse gelingt oder sie oder er im letzten obligatorischen Schuljahr eine berufsvorbereitende Ausbildung anstreben kann. Die Beschulung in einer Relaisklasse ist auf vier Monate beschränkt und kann pro Schuljahr einmal verlängert werden.
Der individuelle Förderplan stützt sich auf einen pädagogischen und erzieherischen Ansatz, der es der Schülerin oder dem Schüler erlaubt, die grundlegenden Lernziele der Lehrpläne weiterzuverfolgen und gleichzeitig eine Selbstreflexion vorzunehmen. Berufsvorbereitende, dem Alter der Schülerin oder des Schülers angepasste praktische Unterrichtsinhalte ergänzen das Programm der Relaisklasse.
Die Beurteilung der Schulleistungen bezieht sich auf die im individuellen Förderplan festgelegten Lernziele.
Die Kosten und die Organisation der Schülertransporte übernehmen die Gemeinden des Schulkreises, in dem die Schülerin oder der Schüler ihren oder seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort hat. Die Verpflegungskosten tragen die Eltern.
Die Relaisklassen werden von sozialpädagogischen Fachpersonen geführt, die von der Direktion angestellt werden und der Gesetzgebung über das Staatspersonal unterstehen. Die Relaisklassen sind Bestandteil der obligatorischen Schule und unterstehen den Ämtern für obligatorischen Unterricht, die ihre Organisation und Aufgaben festlegen.