Es wird eine Kommission für Verkehrserziehung eingesetzt, die sich aus elf Mitgliedern zusammensetzt; diese werden vom Staatsrat ernannt.
Der Kommission für Verkehrserziehung gehören an:
- eine Vertreterin oder ein Vertreter der Schulinspektoren-Konferenz;
- eine Vertreterin oder ein Vertreter der Konferenz der Orientierungsschuldirektoren;
- eine Vertreterin oder ein Vertreter der Primarschullehrkräfte;
- eine Vertreterin oder ein Vertreter der Konferenz der Rektoren und Direktoren der Schulen der Sekundarstufe II;
- eine Vertreterin oder ein Vertreter des Amts für Berufsbildung;
- die Chefin oder der Chef der Sektion Analyse, Prävention und Verkehrserziehung bei der Verkehrspolizei;
- eine Vertreterin oder ein Vertreter des Amts für Strassenverkehr und Schifffahrt;
- eine Vertreterin oder ein Vertreter des Amts für Mobilität;
- eine Vertreterin oder ein Vertreter des Verbands der Elternvereine;
- eine Vertreterin oder ein Vertreter des Freiburger Gemeindeverbands;
- eine Vertreterin oder ein Vertreter der Strassenverkehrsverbände.
Die Kommission konstituiert sich selbst; die Präsidentin oder der Präsident kann jedoch nicht unter den Personen nach Absatz 2 Bst. a–g gewählt werden.
Sie ist der Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten administrativ zugewiesen; diese führt das Sekretariat.