Folgende Personen erhalten eine Entschädigung: die Mitglieder der Kommissionen für die Schlussprüfungen der von der Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten (die Direktion) abhängigen Schulen der Sekundarstufe 2, mit Ausnahme der Lehrerinnen-Examinatorinnen und der Lehrer-Examinatoren, sowie die Aufsichtspersonen an diesen Prüfungen, sofern es sich nicht um Lehrkräfte handelt, die wegen dieser Prüfungssitzungen vom Unterricht entbunden werden.
Die Entschädigung wird wie folgt berechnet:
- Kommissionspräsidentin oder Kommissionspräsident: 1000 Franken + 10 Franken pro Kandidatin oder Kandidat an den Schlussprüfungen.
- Sekretärin oder Sekretär: 1000 Franken + 10 Franken pro Kandidatin oder Kandidat an den Schlussprüfungen.
- Expertin oder Experte: 15 Franken pro Kandidatin oder Kandidat und pro schriftliche oder mündliche Prüfung.
- …
- Aufseherin oder Aufseher: 16 Franken pro Stunde Aufsicht.
- Expertin oder Experte für die Matura- oder Diplomarbeit: 60 Franken pro Kandidatin oder Kandidat für die schriftliche und die mündliche Prüfung.
Diese Entschädigungen sind pauschal und umfassen alle Aufgaben, die mit der Prüfungssitzung verbunden sind: Vorbereitung, Prüfung, Korrektur, Kommissionssitzungen, Aufsicht und Verwaltungsaufgaben.