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413.1.12

Verordnung über die kostenpflichtigen Leistungen des Amtes für Berufsberatung und Erwachsenenbildung

vom 22.01.2013 (Fassung in Kraft getreten am 01.01.2013)

Präambel

Der Staatsrat des Kantons Freiburg

gestützt auf das Bundesgesetz vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung;

gestützt auf die Artikel 3 und 6 des Gesetzes vom 14. März 2007 über die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung;

in Erwägung:

Das Amt für Berufsberatung und Erwachsenenbildung bietet seit 2004 kostenpflichtige Berufsberatungsleistungen für Erwachsene an.

Die Einführung der Validierung von Bildungsleistungen für Personen, die ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis erwerben möchten, erfordert eine Kompetenzenbilanzierung, die gezielt die beruflichen und persönlichen Erfahrungen erfasst. Die Tarife müssen an die erbrachten Leistungen angepasst und mit den Tarifen, die in den übrigen Kantonen festgelegt wurden, abgestimmt werden.

Auf Antrag der Direktion für Erziehung, Kultur und Sport,

beschliesst:

Art. 1

Das Amt für Berufsberatung und Erwachsenenbildung kann kostenpflichtige Leistungen in Form von Kompetenzenbilanzierungen für Erwachsene anbieten.

Art. 2

Für eine Kompetenzenbilanzierung werden zwischen 1300 und 1500 Franken in Rechnung gestellt.

Art. 3

Die Verordnung vom 7. Dezember 2004 über die Einführung von kostenpflichtigen Leistungen des Amtes für Berufsberatung und Erwachsenenbildung (SGF 413.1.12) wird aufgehoben.

Art. 4

Diese Verordnung wird rückwirkend auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt.

Egress

2013_002

Änderungstabelle – Nach Beschlussdatum

Beschluss Berührtes Element Änderungstyp Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002)
22.01.2013 Erlass Grunderlass 01.01.2013 2013_002

Änderungstabelle – Nach Artikel

Berührtes Element Änderungstyp Beschluss Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002)
Erlass Grunderlass 22.01.2013 01.01.2013 2013_002