Dieses Reglement regelt die Beiträge im Bereich der Berufsbildung, die der Staat der Vereinigung des Kantonalen Berufsbildungszentrums (VKBZ; die Vereinigung) gewährt.
Es gilt für Projekte zum Erwerb oder Bau von neuen Berufsbildungsinfrastrukturen, die von der Vereinigung im Sinne von Artikel 67 Abs. 1 BBiG[1] beschlossen werden und deren Finanzierungsplan von der Vereinigung aufgestellt wird.
In ihm wird Folgendes festgelegt:
- die beitragsberechtigten Investitionsausgaben;
- der anwendbare Beitragssatz.