Diese Verordnung gilt für alle Studienanwärterinnen und ‑anwärter, die ab dem Herbstsemester 2026 ein Studienprogramm des Bachelor of Science in SBW (Hauptfach oder Nebenfach) an der Universität Freiburg beginnen möchten.
Die Verordnung regelt die Beschränkung der Studienplätze und das Auswahlverfahren.
Die Verordnung gilt nicht für Studienanwärterinnen und ‑anwärter, die ein Studienprogramm des Bachelor of Science in SBW (Hauptfach oder Nebenfach) an der Universität Freiburg fortsetzen möchten, für welches das Volumen der verbleibenden Kurse der praktisch-methodischen Ausbildung von der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen und Medizinischen Fakultät als unbedeutend beurteilt wird. In diesem Fall können die Studienanwärterinnen und ‑anwärter ungeachtet der Aufnahmekapazität nach Artikel 2 zugelassen werden.