Der Staatsrat legt die allgemeine Politik für die Erwachsenenbildung des Staates fest und sorgt für die Koordination der Tätigkeiten im Bildungsbereich zwischen den Dienststellen und Direktionen.
Er legt die Kriterien und das Verfahren fest, die bei der Gewährung von Beiträgen und beim Abschluss von Leistungsverträgen mit Bildungseinrichtungen angewandt werden. Die Unterstützungsbeiträge und die Leistungsaufträge können von einer Qualitätskontrolle abhängig gemacht werden.
Er legt die Einzelheiten für die Verleihung des Förderpreises fest.
Er bestimmt die für die Ausarbeitung, die Koordination und die Verbreitung von Informationen verantwortlichen Stellen.