Der Staat unterstützt die Tätigkeiten der Erwachsenenbildung; dazu gehören alle Massnahmen, die es Personen ermöglichen, ihre Grundschulung zu ergänzen, ihre Ausbildung fortzusetzen, ihre Kenntnisse auf dem neuesten Stand zu halten oder sich neue Fähigkeiten anzueignen. Er unterstützt in erster Linie Bildungstätigkeiten wie Gruppenkurse und Vortragszyklen.
An folgende Tätigkeiten kann keine Unterstützung des Staates gewährt werden:
- Bildungsgänge, die durch die Gesetze über die obligatorische und nachobligatorische Schulzeit geregelt werden, einschliesslich Hochschulunterricht;
- Kurse im Rahmen der Arbeitslosenversicherung;
- Kurse zur rein beruflichen Weiterbildung;
- Kurse und Tätigkeiten, die traditionell in den Bereich der kulturellen Veranstaltungen gehören;
- Tätigkeiten zur Behandlung physischer und psychischer Störungen;
- unternehmens- und verwaltungsinterne Kurse.