Der Direktor hat die Gesamtleitung der Kantons- und Universitätsbibliothek (die Bibliothek) inne. In dieser Funktion:
- übt er die wissenschaftliche und administrative Leitung der Zentralbibliothek aus;
- sorgt er dafür, dass in der Zentralbibliothek und in den dezentralen Bibliotheken an der Universität (die dezentralen Bibliotheken) dieselben bibliothekarischen Grundsätze angewandt werden.
Er bereitet die Geschäfte vor, die die Kommission zu behandeln hat.
Der Direktor wird von der Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten (die BKAD) angestellt; er untersteht dem Amt für Kultur.