gestützt auf das Gesetz vom 2. Oktober 1991 über die kulturellen Institutionen des Staates;
gestützt auf die Verordnung vom 7. September 2004 über das Konservatorium;
in Erwägung:
In Anbetracht der schlechten finanziellen Aussichten für die Jahre 2013–2016 hat der Staatsrat beschlossen, strukturelle Massnahmen zu ergreifen. Diese können auch darin bestehen, Mehreinnahmen zu generieren.
Dazu wurden die von kantonalen oder regionalen, öffentlichen oder privaten Musikschulen in Rechnung gestellten Kursgebühren einem Vergleich unterzogen. Aus diesem geht hervor, dass die Kursgebühren des Freiburger Konservatoriums deutlich tiefer sind als diejenigen der anderen Musikschulen. Daher und angesichts der Finanzlage werden die Kursgebühren des Konservatoriums linear um 10 % erhöht. Diese Erhöhung wird in zwei Stufen erfolgen: 5 % zum Studienjahresbeginn 2013/14 und weitere 5 % auf Beginn des Studienjahres 2014/15.
Zudem werden die Zusatzgebühren für erwachsene und für ausserkantonale Schülerinnen und Schüler ebenfalls um 10 % angehoben.
Darüber hinaus werden spezifische Gebühren für die ausserkantonalen Schülerinnen und Schüler, die den berufsvorbereitenden Unterricht besuchen, eingeführt.
Anzumerken ist, dass Artikel 67 der Verordnung vom 7. September 2004 über das Konservatorium zur Herabsetzung der Gebühren weiterhin in Kraft bleibt.
Auf Antrag der Direktion für Erziehung, Kultur und Sport,